Das Menschenrecht
auf Gesundheit
Zurzeit sind laut UNAIDS weltweit 39 Millionen Menschen durch das HI-Virus
betroffen, davon 95% in Entwicklungs- und Schwellenländern. Jährlich
sterben etwa drei Millionen Menschen an Aids. In den Industrieländern
steht Betroffenen eine Therapie zur Verfügung, die den Prozess der
zunehmenden Immunschwäche stoppen und die Lebenserwartung wesentlich
verlängern kann. Mangelnde Ressourcen für den Gesundheitssektor
verhindern bisher einen Einsatz dieser Therapie für mehr als 95% aller
Betroffenen in den Entwicklungsländern.
Täglich infizieren sich ca. 15.000 Menschen neu mit HIV, sodass sich
die Pandemie immer weiter ausbreitet, obwohl wirksame Methoden zur Vorbeugung
bekannt sind. Die Bereitstellung von Basisgesundheitsdiensten, die auch
Aids-Behandlung und HIV-Prävention einschließen, ist Teil der
Erfüllung der sozialen Menschenrechte. Bereitstellung
der Ressourcen
Bei einer Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
zu HIV/AIDS im Juni 2001 wurde beschlossen als neuen Finanzierungsmechanismus
einen Global Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria
einzurichten. Der Global Fonds ist eine öffentlich-private Partnerschaft,
die Finanzmittel aufbringt, managt und verteilt. Der Global Fonds unterstützt
Interventionen für Prävention sowie für Behandlung, Betreuung
und Unterstützung von Menschen in den am meisten betroffenen Ländern.
Gefördert werden länderspezifische Initiativen sowie einfache,
rasche und innovative Prozesse zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose
und Malaria.
Für effektive Präventionsmaßnahmen, Behandlung und Betreuung
von Menschen mit HIV/Aids sind laut Schätzungen von UNAIDS (September
2003) mehr als 10 Milliarden Euro jährlich notwendig. Ein Drittel
der benötigten Ressourcen dafür sollten ärmere Länder
aufbringen können. Der Großteil der Finanzierung muss allerdings
aus internationalen Quellen kommen.
Österreichs Anteil am Bruttosozialprodukt aller Industrienationen
(OECD-Staaten) beträgt etwa 0,9%. Dem entsprechend würde auf
Österreich somit ein Betrag von mindestens 45 Millionen Euro jährlich
entfallen, um die benötigten Ressourcen aufzubringen. Hierfür
müssen schrittweise zusätzliche Mittel im Budget bereitgestellt
werden, die nicht zu Lasten bereits laufender Verpflichtungen der Entwicklungszusammenarbeit
gehen dürfen.
Die geforderte Summe ist nur ein kleiner Schritt hin zu dem international
vereinbarten Ziel, dass die wohlhabenden Industrieländer 0,7% ihres
Bruttosozialprodukts für die Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen
sollten. Letztendlich kann HIV/AIDS nur im Rahmen einer nachhaltigen Armutsbekämpfung
wirksam zurückgedrängt werden.
Fairer Zugang zu Medikamenten
Die antiretrovirale Therapie zögert bei HIV-positiven Menschen den
Krankheitsausbruch deutlich hinaus und bekämpft effektiv die Begleiterkrankungen.
Medikamente zur Behandlung von HIV/AIDS gehören laut der Weltgesundheitsorganisation
zu den „unentbehrlichen Medikamenten“. Sie müssen weltweit
jederzeit für alle Menschen zu einem akzeptablen Preis verfügbar
sein. Der Zugang zu unentbehrlichen Medikamenten ist ein Menschenrecht.
Traurige Tatsache heute ist, dass 95% der HIV-Positiven keinen Zugang
zu Behandlung haben. Mit Jahrestherapiekosten bis zu 10.000 USD war die
Behandlung bis zum Jahr 2000 für den Großteil der Menschen
unerschwinglich. Massiver öffentlicher Druck und der Wettbewerb zwischen
Generika und Markenprodukten haben den Preis inzwischen allerdings auf
einen Bruchteil gesenkt.
Derzeit kostet die günstigste Dreifachtherapie 209 USD pro Jahr.
Ein Betrag, der zwar noch immer das Jahreseinkommen vieler Menschen in
den armen Ländern übersteigt, aber mit Hilfe internationaler
Subventionen durchaus finanzierbar ist.
Das TRIPS-Abkommen in der Welthandelsorganisation
WTO
Das Welthandelsabkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) setzt
die Standards für Patentschutz, auch für Patente auf Medikamente.
Im Rahmen des TRIPS Abkommens wird auch eine Reihe von Schutzmechanismen
geregelt, mit denen der Patentschutz außer Kraft gesetzt werden
kann, um die Gesundheitsinteressen eines Landes nicht zu gefährden.
Auf der 4. Ministerkonferenz der WTO in Doha im Jahre 2001 verabschiedete
die Welthandelsorganisation (WTO) die wegweisende “Erklärung
zu TRIPS und öffentlicher Gesundheit”. In dieser Erklärung
wurde der Vorrang der öffentlichen Gesundheit gegenüber kommerziellen
Interessen klar und deutlich anerkannt.
Die Mitgliedsstaaten der WTO verpflichteten sich, das TRIPS-Abkommen so
zu auszulegen, dass es dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient
und den Zugang zu Medikamenten für alle Menschen fördert. In
den letzten zwei Jahren haben die Industrienationen, allen voran die pharmazeutische
Industrie allerdings kontinuierlich versucht, Tragweite und Stärke
dieser Erklärung zu schwächen.
Aktionsbündnis HIV/Aids Österreich
c/o Kindernothilfe Österreich
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